Hundedatenbank Amicus
Ihren Hund muss sowohl bei der Gemeindeverwaltung als in der Hundedatenbank Amicus (www.amicus.ch) gemeldet werden. Verantwortlich für die Registrierung im Amicus ist immer die aktuelle Halterin oder der aktuelle Halter. Für die Erstregistrierung als Hundehalterin oder -halter ist die Gemeindeverwaltung zuständig. Für die Tierdaten ist dies grundsätzlich die Tierärztin bzw. der Tierarzt. Einmal im Jahr gleicht die Gemeindeverwaltung ihre Daten mit der Hundedatenbank ab. Beim Tod eines Hundes meldet die Halterin bzw. der Halter dies der Gemeindeverwaltung und führt selbst die Hundedatenbank Amicus nach.
Hundeabgabe
In der Gemeinde Berg am Irchel beträgt die Hundeabgabe pro Hund Fr. 140 pro Jahr. Beim Tod eines Hundes vor 30. Juni wird die Hälfte der Hundeabgabe zurückerstattet, sofern kein Ersatzhund angeschafft wird.
Die Abgabe beträgt Fr. 70, wenn ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni erreicht oder nach diesem Zeitpunkt neu im Kanton gehalten wird.
Wissenswertes
Alles weitere Wissenswerte über die Hundehaltung im Kanton Zürich erfahren Sie auf der Webseite des kantonalen Veterinäramtes.