Die Aufgaben eines Friedensrichters oder einer Friedensrichterin sind vielfältig. Sie sind Mitglieder der Gerichtsbehörde auf Gemeindeebene und dem zuständigen Bezirksgericht als erste Aufsichtsbehörde unterstellt. Zudem sind sie ordentliche Ersatzrichter am jeweiligen Bezirksgericht.

Der Friedensrichter entscheidet als Richter endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bei einem Streitwert bis und mit CHF 500.00.

Für die Amtsdauer 2021-2027 ist Friedensrichter:

Verena Schmid
8415 Berg am Irchel
Tel. 052/317 32 25
Natel: 078/854 09 99
friedensrichteramt@bergamirchel.ch