Beleuchtender Bericht und Unterlagen zur Gemeindeversammlung vom 6. Dezember 2024
18.11.24
Die vollständigen Akten finden Sie hier.
Die vollständigen Akten und das Stimmregister liegen ebenfalls vom 18. November bis 6. Dezember 2024, während der Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Berg am Irchel, zur Einsicht auf.
Allgemeine Anfragen sind gemäss § 17 des neuen Gemeindegesetzes dem Gemeinderat Berg am Irchel, mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung, schriftlich und unterzeichnet einzureichen.
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Berg am Irchel, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.